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   FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2005 - 1 K 107/02   

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https://dejure.org/2005,19649
FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2005 - 1 K 107/02 (https://dejure.org/2005,19649)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 K 107/02 (https://dejure.org/2005,19649)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 K 107/02 (https://dejure.org/2005,19649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulagenbegünstigung von Erstinvestitionen eines Betriebes des verarbeitenden Gewerbes; Investitionszulage für die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um zwei anschließend an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietete Einheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 Nr. 1
    Von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes hergestelltes Gebäude bei Vermietung zu fremden Wohnzwecken nicht investitionszulagebegünstigt

  • rechtsportal.de

    InvZulG (1999) § 2 Abs. 3 Nr. 1
    Von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes hergestelltes Gebäude bei Vermietung zu fremden Wohnzwecken nicht investitionszulagebegünstigt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes hergestelltes Gebäude bei Vermietung zu fremden Wohnzwecken nicht investitionszulagebegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2005 - 1 K 107/02
    Schließlich sei sie als wirtschaftliche Eigentümerin anzusehen, da ihr (in Anlehnung an BFH, Urt. v. 18. Juli 2001, X R 23/99, BStBl. II 2002, 281) die Substanz und der Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zustünden und die Verfügungsbefugnis der bürgerlich-rechtlichen Eigentümerin wirtschaftlich wertlos sei und da sie (entsprechend dem BFH, Urt. v. 11. Juni 1997, XI R 77/96, BStBl. II 1997, 774) die Kosten des Baus getragen habe, den Bau nutze und bei Beendigung der Nutzung einen entsprechenden Entschädigungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer habe.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2005 - 1 K 107/02
    Schließlich sei sie als wirtschaftliche Eigentümerin anzusehen, da ihr (in Anlehnung an BFH, Urt. v. 18. Juli 2001, X R 23/99, BStBl. II 2002, 281) die Substanz und der Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zustünden und die Verfügungsbefugnis der bürgerlich-rechtlichen Eigentümerin wirtschaftlich wertlos sei und da sie (entsprechend dem BFH, Urt. v. 11. Juni 1997, XI R 77/96, BStBl. II 1997, 774) die Kosten des Baus getragen habe, den Bau nutze und bei Beendigung der Nutzung einen entsprechenden Entschädigungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer habe.
  • BFH, 05.09.2002 - III R 37/01

    Investitionszulage für Nießbraucher

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2005 - 1 K 107/02
    Maßgebend für die Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift ist nämlich u.a. der in ihr zum Ausdruck gekommene, objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (BFH, Urt. v. 5. September 2002, III R 37/01, BStBl. II 2003, 772).
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - 13 V 13119/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Investitionszulage für Windkraftanlage bei

    Auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern kommt es trotz einer Veräußerung bzw. Nutzungsüberlassung nicht zu einer Verletzung der Bindungsvoraussetzungen, sofern der Erwerber bzw. Nutzende das Wirtschaftsgut im Sinne des § 2 Abs. 3 InvZulG 1999 verwendet (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 18. August 2005 1 K 107/02, EFG 2006, 134; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 28. Juni 2001 IV A 5 - InvZ 1271 - 21/01, BStBl I 2001, 379, Rz. 71).
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